Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrags im Stimmregister bis am Dienstag, 9. Juni 2026, 18:30 Uhr, zu verlangen.
Stimmmaterial
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich bis spätestens am Freitag, 12. Juni 2026, 16:00 Uhr, unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Briefliche Stimmabgabe
Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie spätestens bis am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen oder Sie legen das Antwortcouvert bis spätestens am Sonntag, 14. Juni 2026, 10:00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Wahlackerstrasse 25.
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 14. Juni 2026, 10:00 bis 12:00 Uhr
Urnenstandorte
- Aula Sekundarstufe I, Schulhausstrasse 30
- Schulhaus Steinibach, Aarestrasse 45
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Roland Dolder, 031 910 91 69.