Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplanes von der Arbeitszone in eine Zone mit Planungspflicht ZPP R «Eichenweg», Änderung Baureglement Art. 32b (neu) und Überbauungsordnung «Eichenweg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Änderung des Zonenplanes ZPP R "Eichenweg" und des Baureglementes Art. 32b (neu) und die Überbauungsordnung «Eichenweg» liegen während 30 Tagen, vom 2. Juni 2025 bis und mit 2. Juli 2025 bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können alle schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.