Ab 1. Januar 2022 wird ein Grossteil der öffentlichen Parkplätze bewirtschaftet. An dieser Stelle informieren wir Sie schrittweise über die Einführung.
Grundsätzlich ist auf den Arealen und Parkplätzen der Schulanlagen, der Gemeindeverwaltung und dem Friedhof das Parkieren verboten. Das Parkieren ist ausschliesslich für Benützerinnen und Benützer der Schul- und Sportanlagen, Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher von Gemeindeverwaltung, Kirche und Friedhof und weitere Berechtigte gestattet.
Die maximale Parkdauer beträgt von Montag bis Freitag drei Stunden. Dies ermöglicht insbesondere Anlagenutzenden von Sport- und Freizeitaktivitäten, für den normalen Übungs- und Trainingsbetrieb weiterhin die Parkplätze, wie bis anhin, kostenlos zu nutzen. Für grössere und länger andauernde Veranstaltungen in den Gemeinderäumlichkeiten besteht zudem die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Raumreservation die Parkraumbewirtschaftung vorübergehend ausser Kraft zu setzen.
Am Samstag und Sonntag gilt keine Parkzeitbeschränkung. Für Berechtigte der oben erwähnten Kategorien besteht die Möglichkeit, Parkkarten zu erwerben:
- Tageskarte (24 Stunden): Fr. 6.00
- Wochenkarte (Montag bis Freitag): Fr. 15.00
- Monats- und Jahreskarten nur für Mitarbeitende
Tages- und Wochenparkkarten können in Kürze direkt online über die Website der Gemeinde (Kartenzahlung) gelöst oder am Schalter der Gemeinde gekauft werden. Sobald der Bezug über diese Kanäle möglich ist, werden wir dies bekanntgeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Tageskarten mit der Parking-App «SEPP» zu lösen oder spätestens ab 1. Februar 2022 an den RBS-Ticketautomaten (Geisshubel, Unterzollikofen, Bahnhof Zollikofen) zu beziehen.