Haupinhalt
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Bewilligungen
Um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, braucht es für gewisse Anliegen und Tätigkeiten eine behördliche Bewilligung. |
Kontakt
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 64
tamara.rindlisbacher@zollikofen.ch
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 34
nathalie.thomet@zollikofen.ch
Gesteigerter Gemeingebrauch
Wenn Sie öffentliches Terrain (Strassen und Plätze) benutzen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung. Bewilligungspflichtig ist die Nutzung im Sinne des «gesteigerten Gemeingebrauchs». Darunter fallen z. B. Plakatständer vor Verkaufsgeschäften, Warenverkauf oder Unterschriftensammlungen auf öffentlichem Grund, Auslagen auf Trottoirs, Geldsammlungen, Zeitungsständer, Automaten etc. |
Veranstaltungen
Planen Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Raum? Soll der Anlass mit Lautsprechern hörbar gemacht werden? Wir beraten und unterstützen Sie gerne im Bewilligungsverfahren. |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialabteilung | +41 31 910 91 11 | info@zollikofen.ch |