Haupinhalt
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Registrierung Hunde
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von drei Monaten angemeldet werden. Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) der Gemeinde sowie der Hundedatenbank Amicus innert Monatsfrist zu melden. |
Kontakt
Zugehörige Objekte
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