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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle nimmt Anmeldungen und Veränderungsanzeigen für folgende Leistungsbereiche entgegen:

  • Alters- und Hinterlassenenrente (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Hilflosenentschädigung (HE)
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV
  • Erwerbsausfallentschädigung (EO)
  • Mutterschaftsentschädigung (MSE) / Vaterschaftsentschädigung (VSE)
  • Familienzulagen für angeschlossene Mitglieder


Die nachstehend aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen haben sich zwecks Prüfung ihrer Beitragspflicht ebenfalls über die AHV-Zweigstelle anzumelden:

  • Arbeitgebende
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige

 

Ausführlichere Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Themengebieten erhalten Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Zudem finden Sie bei der AKB Formulare, welche Sie online ausfüllen und mit allfälligen Belegen bei uns einreichen können.

Informationen zur 1. Säule erhalten Sie bei der Informationsstelle AHV/IV sowie der IV-Stelle Kanton Bern.

Allgemeine Informationen zu den Sozialversicherungen erteilt Ihnen das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Dann vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.

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