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Baubewilligung

Die Planung eines neuen Bauvorhabens kann viele Fragen aufwerfen. Sie wissen z. B. nicht, ob es für die Realisierung eine Baubewilligung braucht oder nicht. Um Ihre Fragen zu beantworten, haben wir für Sie in einem Dokument zahlreiche Erläuterungen rund um das Baubewilligungsverfahren zusammengestellt.

Sie erfahren unter anderem, wann eine Baubewilligung nötig ist, wie lange das Verfahren dauert und wie es abläuft. 

Kontakt

Bauverwaltung
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 11
info@zollikofen.ch
Grunder Beatrix
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 23
beatrix.grunder@zollikofen.ch

Baubewilligungsverfahren

Seit dem 1. März 2022 müssen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Pläne werde…

Seit dem 1. März 2022 müssen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Pläne werden hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach bei der Gemeinde einzureichen. 

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens richtet sich nach dem Baubewilligungsdekret des Kantons Bern. In diesem werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben.

Was gehört alles zum Baubewilligungsverfahren? In einer vereinfachten Übersicht beinhaltet dieses folgende Verfahrensschritte:

  • Eingabe des Baugesuchs beim Bauinspektorat oder über eBau.
  • Vorläufig formelle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen.
  • Koordinierte materielle Prüfung des projektierten Bauvorhabens, Einholen von Amts- und Fachberichten.
  • Öffentliche Auflage des Baugesuchs (bekannt machen mittels Publikation im Amtsanzeiger oder mittels Avisierung der betroffenen Nachbarschaften), Einsprachefrist 30 Tage.
  • Eingang Rechtsbegehren (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren) während der öffentlichen Auflage; Eröffnung dieser an die Bauherrschaft zur Stellungnahme.
  • Bereinigen von allfälligen Einwänden (materielle Mängel).
  • Materielle Prüfung des bereinigten Baugesuchs.
  • Eröffnen des Bauentscheids.


Wird ein Baugesuch vollständig und ohne Mängel (fehlerfrei) eingereicht, dauert ein Verfahren im Idealfall rund 3 Monate. Unvollständige oder fehlerhafte Baugesuchsunterlagen führen oft zu Verzögerungen. Wird für ein Bauvorhaben eine Ausnahme beansprucht, muss diese unter Umständen von einer Fachstelle noch geprüft werden. Liegen gegen ein Bauvorhaben Einsprachen vor, müssen diese vor dem Bauentscheid geprüft und den Gesuchstellern zur Stellungnahme unterbreitet werden. Eine verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahrens ist daher leider nicht möglich.

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