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Baubeginn und Bauabnahme
Melden Sie einen Baubeginn, respektive ein Bauende der Bauverwaltung, mit den amtlichen Formularen SB1/SB2.
Schnurgerüst
Erfordern Bauten und Anlagen ein Schnurgerüst ist es nötig, dass der Nachführungsgeometer vor Baubeginn eine Kontrolle durchführt (Schnurgerüst und Höhenfixpunkte). Ist das Werk abgeschlossen, führt er die amtliche Vermessung durch.
Bauabnahme
Die Bauabnahme erfolgt durch die Bauverwaltung. Dabei prüft sie, ob das Werk den Gesetzen und der rechtskräftigen Bewilligung entspricht sowie, ob die Bedingungen der kantonalen Stellen eingehalten worden sind.
Kontakt
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 23
beatrix.grunder@zollikofen.ch
Baubeginn / Bauabnahme
Der Nachführungsgeometer führt vor Baubeginn eine Kontrolle des Schnurgerüstes sowie der Höhenfixpunkte und nach Bauvollendung die Abnahme der Baute oder Anlage durch.
Gebäude und Anlagen können nach Abschluss der Arbeiten einer behördlichen Kontrolle unterzogen werden. Dabei ist zu prüfen, ob diese dem Gesetz und der rechtskräftigen Bewilligung entsprechen. Die Kontrolle wird als Bauabnahme ausgestaltet und ihr positiver Ausgang ist Voraussetzung zur Nutzung des Werks.
Bei der Bauabnahme prüft die Gemeinde auch, ob die Bedingungen kantonaler Instanzen eingehalten sind und meldet allfällige Abweichungen der zuständigen kantonalen Stelle.
Die Meldungen über den Baubeginn respektive Bauende haben in jedem Fall mit den amtlichen Formularen SB1 / SB 2 zu erfolgen (siehe Online-Dienst).
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | +41 31 910 91 11 | info@zollikofen.ch |