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Einbürgerung

Wer das Bürgerrecht der Gemeinde Zollikofen erhalten möchte, muss dafür einige gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Die erleichterte Einbürgerung steht unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern, Kindern sowie Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation offen.

Kontakt

Präsidialabteilung
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 11
info@zollikofen.ch
Hänni Nicolas
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 30
nicolas.haenni@zollikofen.ch
Thomet Nathalie
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 34
nathalie.thomet@zollikofen.ch

Einbürgerung, erleichterte

Als Ehepartnerin oder Ehepartner einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers können Sie sich erleichtert einbürgern, wenn Sie insbesondere seit insgesamt fünf Jahren in d…

Als Ehepartnerin oder Ehepartner einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers können Sie sich erleichtert einbürgern, wenn Sie insbesondere

  • seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz und
  • seit einem Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz leben,  
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben
  • und in der Schweiz integriert sind.


Auch als Person der dritten Ausländergeneration können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen.

Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.


Weiterführende Informationen

Einbürgerung, ordentliche

Sie leben seit zehn Jahren in der Schweiz, seit zwei Jahren in Zollikofen und besitzen die Niederlassungsbewilligung C? Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause und sind ein Teil unserer …

Sie leben seit zehn Jahren in der Schweiz, seit zwei Jahren in Zollikofen und besitzen die Niederlassungsbewilligung C? Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause und sind ein Teil unserer Gesellschaft? Dann steht Ihnen die Möglichkeit zur ordentlichen Einbürgerung in der Schweiz offen.

Wir prüfen die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führen mit den Gesuchstellenden ein Gespräch durch. Der Gemeinderat entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.
 

Weiterführende Informationen

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