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Meldung auswärtiger Wohnsitz

Halten Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde auf? Wer ohne seinen gesetzlichen Wohnsitz in Zollikofen aufzugeben in einer anderen Gemeinde Aufenthalt nimmt, hat dies der Einwohnerkontrolle Zollikofen innert 14 Tagen zu melden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 20.00

Bemerkung

Wer ohne seinen gesetzlichen Wohnsitz in Zollikofen aufzugeben in einer anderen Gemeinde Aufenthalt nimmt, hat dies der Einwohnerkontrolle Zollikofen innert 14 Tagen zu melden.

Verfahren

Die Niederlassungsgemeinde übermittelt die Angaben zum Wochenaufenthalt an die Aufenthaltsgemeinde per E-Mail.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.