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Alle Einwohner ins Stimmregister

1850

Mitte des 19. Jahrhunderts nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, dass nach Staatsverfassung alle, das heisst auch die besitzlosen Einwohner, sich in das Stimmregister eintragen lassen konnten. 1858 stieg die Zahl der Stimmberechtigten auf 199. Sie blieb bis Ende des 19. Jh. konstant. Wer unterstützungsbedürftig war, wurde aus dem Stimmregister gestrichen.