Haupinhalt

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Raumbewirtschaftung

Für kulturelle und sportliche Freizeitaktivitäten stellt die Einwohnergemeinde den Vereinen, Organisationen und der Bevölkerung Turnhallen, Schulräume und Aussenanlagen ausserhalb der Schulzeit zur Verfügung. Zivilschutzanlagen werden nicht vermietet. Für private Anlässe vermietet die Einwohnergemeinde das Freizeithaus Meielen.
 

Lokalitäten

Folgende Räumlichkeiten können online reserviert werden:

  • Mehrzweckhalle Geisshubel, Alpenstrasse (3-fach Turnhalle inkl. Grossküche). Kann nebst Sport- auch für Festanlässe benützt werden (Fassungsvermögen ca. 900 Personen, 43.06 m x 22.00 m).
  • Turnhalle Oberdorf (24.86 m x 12.86 m).
  • Turnhallen Sekundarstufe I, Schulhausstrasse (26.11 m x 14.20 m).
  • Turnhalle Steinibach, Aarestrasse (25.04 m x 12.86 m).
  • Aula Sekundarstufe mit Bühne und Küche, Schulhausstrasse (Fassungsvermögen ca. 300 Personen, 25.56 m x 17.42 m).
  • Aula Wahlackerschulhaus, Wahlackerstrasse, mit kleiner Bühne und Küche. (Fassungsvermögen ca. 100 Personen, 21.24 m x 8.09 m).
  • Dachstock Jufo, Wahlackerstrasse (Fassungsvermögen ca. 40 Personen, 15,2 m x 8.3 m).
  • Einzelne Schulzimmer (für Gesangsproben, etc.).
  • Rebstockplatz, Quartierplatz neben Restaurant Rebstock, 13.5 m x 19.5 m, Bernstrasse 98, Stromanschluss ist vorhanden.
     

Vermietungsgrundsätze

  • Während der Woche werden die Räume abends jeweils von Dauerbenützerinnen und Dauerbenützern belegt (Fixbelegung).
  • Grundsätzlich haben die ortsansässigen Vereine gegenüber Auswärtigen ein Benutzungsvorrecht.
  • Während den Schulferien stehen die Lokalitäten beschränkt zur Verfügung. Ein Hallenschliessungsplan gibt alljährlich Auskunft darüber, in welcher Ferienwoche die Räume offen oder geschlossen sind, oder auf Anmeldung hin benützt werden können.
     

Gesuch/Bewilligung

Sie können die gewünschte Lokalität online reservieren.

Zu beachten:
Gastgewerbliche Einzelbewilligungen werden beim Bereich Sicherheit behandelt.
 

Aussenanlagen

Die Aussenanlagen der Schulareale sind öffentlich und stehen ausserhalb der Schulzeit wie folgt zur freien Verfügung:

  • Sommerzeit bis 22:00 Uhr
  • Winterzeit bis 20:00 Uhr
     

Der organisierte Vereinssport hat dabei Benutzungsvorrang. Über die Bespielbarkeit von Rasenplätzen entscheiden die Schulhauswarte. 

Zugehörige Objekte

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