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Tankanlagen

Die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z. B. Heizöl, Benzin, chemische Flüssigkeiten) müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden.

Kontrollen oder Ausserbetriebnahmen von Lageranlagen müssen durch Fachpersonen, siehe Citec suisse Fachbetriebe,  ausgeführt werden. Die Inhaber müssen die Dokumente für den Unterhalt und die Kontrollen mindestens zehn Jahre aufbewahren.

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