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Baubeginn / Bauabnahme

Der Nachführungsgeometer führt vor Baubeginn eine Kontrolle des Schnurgerüstes sowie der Höhenfixpunkte und nach Bauvollendung die Abnahme der Baute oder Anlage durch.

Gebäude und Anlagen können nach Abschluss der Arbeiten einer behördlichen Kontrolle unterzogen werden. Dabei ist zu prüfen, ob diese dem Gesetz und der rechtskräftigen Bewilligung entsprechen. Die Kontrolle wird als Bauabnahme ausgestaltet und ihr positiver Ausgang ist Voraussetzung zur Nutzung des Werks.

Bei der Bauabnahme prüft die Gemeinde auch, ob die Bedingungen kantonaler Instanzen eingehalten sind und meldet allfällige Abweichungen der zuständigen kantonalen Stelle.

Die Meldungen über den Baubeginn respektive Bauende haben in jedem Fall mit den amtlichen Formularen SB1 / SB 2 zu erfolgen (siehe Online-Dienst). 

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