Haupinhalt

Sie sind hier:

Willkommen

Willkommen auf der barrierefreien Version unseres Webauftritts. Bitte beachten Sie, dass diese barrierefreie Website weiterentwickelt wird.

Pflegekinderaufsicht

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), welche für die Bewilligungen zuständig ist und die Pflegekinderaufsicht, welche an die Gemeinde delegiert ist, bilden zusammen die Pflegekinderbehörde. Sie befassen sich generell mit der Unterbringung von Unmündigen ausserhalb des Elternhauses. Der Schutz von Kindern, die nicht oder teilweise nicht unter der Aufsicht der leiblichen Eltern leben, steht dabei im Vordergrund. Die Pflegekinderaufsicht hat die Pflicht, alle in der Gemeinde Zollikofen bestehenden Pflegeverhältnisse zu beaufsichtigen.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt