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Siegelung

Bei einem Todesfall ist, gemäss Verordnung über die Errichtung des Inventars, innert sieben Tagen ein Inventar aufzunehmen.

Die/der Siegelungsbeauftragte setzt sich mit den Angehörigen der verstorbenen Person in Verbindung. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. In diesem Protokoll müssen die Vermögenswerte (Geld, Liegenschaften, Wertgegenstände etc.) aufgenommen sowie die vermutlichen Erben aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen bereitstehen:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • sämtliche Bank- bzw. Postkonti mit aktuellem Kontostand
  • Liste der Nachkommen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse
  • Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge

 

Die/der Siegelungsbeauftragte befasst sich auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonti sowie der Versiegelung und Entsiegelung von Wohnungen, Zimmern und Tresoren.

Die Erstellung des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.

Zugehörige Objekte

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