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Schiesswesen

Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.

Schiesspflichtige aus Zollikofen können ihre Pflicht in der Schiessanlage Wolfacker erfüllen.

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