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Raumplanung / Verkehrsplanung

Richtpläne

Richtpläne dienen der Abstimmung aller raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die gewünschte Entwicklung. Sie legen die zeitliche Reihenfolge der Massnahmen fest und bezeichnen die einzusetzenden Mittel und Instrumente. Der Planungszeithorizont beträgt 20 bis 30 Jahre. Die Gemeinde Zollikofen hat für die Sachbereiche Siedlung, Verkehr, Landschaft und Energie Richtpläne.
 

Nutzungspläne

Nutzungspläne dienen der Festlegung und Umschreibung der einzelnen Nutzungsarten und deren räumlicher Anordnung im Gemeindegebiet. Diese Pläne sind allgemeinverbindlich und damit insbesondere grundeigentümerverbindlich.

Auf kommunaler Stufe besteht die Nutzungsplanung aus der baurechtlichen Grundordnung und aus den Überbauungsordnungen (ÜO).

Die baurechtliche Grundordnung gilt als eigentliche «Bauverfassung der Gemeinde» und besteht aus Zonenplan und Baureglement. Der Zonenplan ist grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf. Er unterscheidet zwischen Bauzonen, Landwirtschaftszonen sowie Schutzgebieten und -objekten. Das Baureglement enthält die erforderlichen, den Zonenplan ergänzende Vorschriften, mit welchen die mit der Ortsplanung verfolgten Ziele erreicht werden können.

Eine Überbauungsordnung besteht aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften und kann von der baurechtlichen Grundordnung abweichen. Der Überbauungsplan kann Baulinien, Baubereiche, Schutzobjekte und Erschliessungsanlagen enthalten. Die Überbauungsvorschriften ergänzen den Überbauungsplan, damit der Zweck der Überbauungsordnung erreicht werden kann. Damit in einer Zone  mit Planungspflicht (ZPP) gebaut  werden darf, ist eine Überbauungsordnung vorausgesetzt. 

Zonenplan Gemeinde Zollikofen

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