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Grünabfall

Die Grünabfälle werden während den Monaten März bis November wöchentlich und von Dezember bis Februar alle 14 Tage abgeholt. 

Damit die Abfuhr garantiert ist, muss das Entsorgungsgut jeweils vor 06:00 Uhr bereit stehen.

Die Grüngutverwertung wird von der KEWU AG erbracht.

Wichtig zu wissen: Nebst den Garten- und Küchenabfällen werden auch Speisereste aus Haushalten verwertet.

Säcke und Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen sind nicht erlaubt. 

Neophyten gehören in eine professionelle Verwertung (Grünabfuhr) oder in den brennbaren Hauskehricht. Besonders problematisch sind alle Pflanzenteile von Ambrosia und den asiatischen Staudenknöteriche sowie die Wurzeln von Essigbaum und Götterbaum, diese Grünabfälle gehören in den brennbaren Hauskehricht. Weitere Informationen zur Entsorgung von Neophyten finden Sie auf der Website der KEWU AG.

Die Entsorgung findet nicht statt, wenn

  • der Grünabfall nicht im Container bereitgestellt wird,
  • im Container Fremdstoffe enthalten sind.

 

Tipps

  • Grünabfälle können auch selber kompostiert werden und bieten die Grundlage für fruchtbare Gartenerde. Wertvolle Hinweise via Kompostberatung.
  • Den Häcksel-Service welcher 2 x jährlich gemäss Publikation im «Mitteilungsblatt Zollikofen» angeboten wird, benutzen.

Wichtig

Bereitstellung

  • Die Grünabfälle müssen in Container (140 bis 800 Liter) bereitgestellt werden.
  • Äste werden mit Schnüren (möglichst Naturprodukt) gebündelt, Länge max. 1.50 Meter, Gewicht max. 30 Kilogramm, entgegengenommen.
  • Weihnachtsbäume ohne Lametta.
  • Mit Urin und Kot von Kleintieren (Tiergruppe Fleischfresser) durchsetzte Abfälle wie Katzenstreu, Hobelspäne, Sägemehl und dergleichen, gehören in den brennbaren Kehricht.

Gebühren

kostenlos

Produkte

Baumschnitt; Äste; Laub; Blumen; Pflanzen; Stauden; Rasen- und Grasschnitt; Rüstabfälle; Kleintierkot (Tiergruppe Vegetarier); Speisereste gekocht und ungekocht (ohne Verpackung); Weihnachtsbäume ohne Lametta

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Grünabfuhr