Gemäss dem Bestattungs- und Friedhofreglement vom 30. April 1997 werden nach Ablauf der Ruhedauer von 20 bzw. 50 Jahren folgende Grabstellen aufgehoben:
- Sargreihengräber Abt. 1 / Nr. 75 - 91 (Jahr 1999)
- Urnenreihengräber Abteil 1 / Nr. 72 - 81 (Jahr 1998/1999)
- Familiengräber Abt. 2 / Nr. 64/69 - 71 (Jahr 1967/1969)
- Familienurnengrab Abt. 2 / Nr. 41 (Jahr 1969)
- Urnennische Wand (Jahr 1999)
Die Ruhedauer wird von der ersten Beisetzung an gerechnet. Die Angehörigen werden gebeten, einen allfälligen Anspruch auf das Grabmal/Nischenplatte oder Pflanzen dem Bestattungsamt, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, Tel. 031 910 91 33, bis spätestens am 13. Mai 2020 zu melden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Grabstellen durch die Friedhofgärtnerin/Werkhofmitarbeiter aufgehoben.