Voraussichtlich ab 2021 soll kantonsweit nur noch das System mit Betreuungsgutscheinen zur Finanzierung einer bedarfsgerechten familienexternen Kinderbetreuung zum Tragen kommen. Weiterhin müssen die Gemeinden vorab einen Selbstbehalt von 20 Prozent der Kosten selber tragen, die restlichen Kosten werden wie bisher dem Lastenausgleich Sozialhilfe zugeführt.
In Zollikofen bietet der Verein Kinderbetreuung Zollikofen (Kibez) im Auftrag des Gemeinderats ein gut ausgebautes und professionelles Angebot familienergänzender Kinderbetreuung an. Das Angebot besteht seit 1991 und wurde in den 28 Jahren kontinuierlich der zunehmenden Nachfrage angepasst. Dem Gemeinderat war es deshalb wichtig, den Zeitpunkt der Systemumstellung einvernehmlich mit diesem langjährigen Partner zu planen und umzusetzen.
Ein hängiges Postulat im Grossen Gemeinderat hat den Gemeinderat beauftragt die gesetzlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu prüfen, damit die Betreuungsgutscheine eingeführt werden können. Dabei soll vor allem ein unbeschränkter Bezug der Gutscheine ermöglicht werden.
Das neue System verursacht zum einen höhere Kosten für die Selbstbehalte der Gemeinden, zum anderen ergeben sich neue Aufgaben für die Gemeindeverwaltung und damit zusätzliche Personalkosten. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe hat der Gemeinderat 20 zusätzliche Stellenprozente ab Januar 2020 bewilligt. Bei den Betreuungskosten und damit bei den Selbstbehalten der Gemeinde geht der Gemeinderat von einer Zunahme gegenüber dem heutigen System von etwa 50 Prozent aus. Über diese nötigen Verpflichtungskredite für die ersten drei Jahre hat der Grosse Gemeinderat an seiner kommenden Sitzung zu befinden.
Der Gemeinderat erwartet vom neuen System eine bedarfsgerechte Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuungsangebote mit dem Ziel, das Angebot an vergünstigten Plätzen zu erweitern und die bestehenden Wartelisten im heutigen System zu verkleinern. Zollikofen entspricht damit einem grossen Bedürfnis vieler Eltern und von Arbeitgebern. Mit den Betreuungsgutscheinen soll ein wichtiges Instrument der frühen Förderung ausgebaut werden. Der Einführungsentscheid steht im Einklang mit der durch den Wohnungsbau in der Gemeinde erwarteten Bevölkerungsentwicklung.
Bezugsberechtigte Eltern können zukünftig bei einer im Kanton Bern zugelassenen Kita oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einen Betreuungsplatz suchen. Sie erhalten auf Gesuch hin von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein und müssen für die Betreuung nur einen reduzierten Tarif selber bezahlen. Die Kita oder Tagesfamilienorganisation stellt in der Folge der Gemeinde für die restlichen Kosten entsprechend dem Gutschein Rechnung.
Der Gemeinderat hat bei seinem Entscheid bewusst auf einschränkende Massnahmen verzichtet, will aber die gewählte Praxis – auch aufgrund der höheren Kosten – nach zwei Betriebsjahren auswerten und notfalls über Korrekturen entscheiden.
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