Gestützt auf die reglementarischen Bestimmungen (Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Zollikofen) ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gehalten und älter als sechs Monate sind.
Die Taxe beträgt Fr. 100.00 pro Tier (vgl. Art. 1 der Verordnung über die Hundetaxe). Im August 2019 wird allen registrierten Hundehalter/innen die Hundetaxe für das Jahr 2019 in Rechnung gestellt.
Hundebesitzer/innen, die einen neuen Hund halten oder die seit August 2018 in die Gemeinde Zollikofen gezogen sind, bitten wir, den Hund beim Empfang der Gemeinde Zollikofen oder über den Online-Dienst anzumelden. Ebenfalls anzumelden sind Hunde, die am 1. August noch nicht sechs Monate alt sind und erst im nächsten Jahr taxpflichtig werden. Falls der Hund verstorben ist, bitten wir um entsprechende Mitteilung.