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Benützung Aussenanlagen

23. April 2024

Benützung Skateanlage

Die Skateanlage auf dem Schulareal der Sekundarstufe I kann ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten während folgenden Zeiten benutzt werden:

Sommerzeit:

10:00 bis 22:00 Uhr (Montag bis Samstag)
10:00 bis 12:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)
13:30 bis 20:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)

Winterzeit:   

10:00 bis 20:00 Uhr (Montag bis Samstag)
10:00 bis 12:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)
13:30 bis 20:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)

Ausserhalb dieser Zeiten, bei Nässe oder ungenügender Beleuchtung darf die Anlage nicht benützt werden.

Wir danken allen Anlagebenutzenden für die Einhaltung der Betriebsordnung!


Benützung Beachvolleyballfeld

Die Anlage darf während der Sommerzeit ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten zu folgenden Zeiten benützt werden:

Sommerzeit:

10:00 bis 22:00 Uhr (Montag bis Samstag)
10:00 bis 12:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)
13:30 bis 20:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)

Während der Unterrichtszeit ist die Benützung im Rahmen des Schul- bzw. Turnunterrichts möglich, wobei der Schulbetrieb nicht gestört werden soll.

Die Nachtruhe ist mit Rücksicht auf die Anwohnenden unbedingt einzuhalten.

Der Beachvolleyball-Platz darf ausschliesslich nur für Beachvolleyball verwendet werden. Das Betreten der Abdeckung ist untersagt. Das Spielfeld darf nur Barfuss (ohne Schuhe) betreten werden.

Der Platz ist nach der Nutzung abzuziehen bzw. zu glätten und in ordnungsgemässem Zustand zu verlassen. Das Beachvolleyball-Feld muss nach der Benutzung abgedeckt und das Netz entspannt werden. Schäden bzw. Fehlmaterial sind unverzüglich der Bauverwaltung zu melden. Mit den Sportgeräten, Anlagen und Pflegegeräten ist sachgerecht umzugehen. Die Benutzer der Anlage räumen den Platz vor dem Verlassen auf; die Abfälle werden sachgerecht entsorgt.


Benützung Trampolin

Das Trampolin auf dem Schulareal Oberdorf darf während den Unterrichtszeiten nur unter Aufsicht einer Lehrperson benutzt werden.

Unterrichtszeiten:      

07:30 bis 11:55 Uhr und 13:45 bis 16:15 Uhr

Eine Benutzung durch Privatpersonen ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Ausserhalb der Unterrichtszeiten liegt die Verantwortung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. Das Trampolin darf nur von einer Person benutzt werden.


Benützung Schulanlagen

Die Schulanlagen können ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten benützt werden. Die bei den Schulanlagen angebrachten Benützungsordnungen sollen das Nebeneinander verschiedener Vereins- und Freizeitkulturen ermöglichen und einen minimalen Standard bezüglich Ordnung und Sicherheit gewähr-leisten. Deshalb bitten wir die Anlagebesuchenden:

  • Die Benützungsordnung und insbesondere die Benützungszeiten einzuhalten (während der Sommerzeit bis max. 22:00 Uhr)
  • Helfen Sie Lärm und Verunreinigung vermeiden (u.a. Verzicht auf das Laufenlassen von Motoren oder Musikgeräten beziehungsweise Entsorgung der Abfälle) und nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarschaft und die übrigen Anlagebenutzenden.
  • Für Jugendliche bis 16 Jahre gilt ein Alkoholkonsum- und Rauchverbot.

Wir danken den Anlagebenutzenden für die Einhaltung der Benützungsordnung und für ihre Rücksichtnahme.


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