Benützung öffentliches Terrain
Wenn Sie öffentliches Terrain (Strassen und Plätze) benutzen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung. Bewilligungspflichtig ist die Nutzung im Sinne des «gesteigerten Gemeingebrauchs». Darunter fallen z. B. Plakatständer vor Verkaufsgeschäften, Warenverkauf oder Unterschriftensammlungen auf öffentlichem Grund, Auslagen auf Trottoirs, Geldsammlungen, Zeitungsständer, Automaten etc.
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