Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Öffnungszeiten finden Sie unter Verwaltung/Abfall/Sammelstellen
Bei der Benützung von Wohnräumen, beim Verrichten häuslicher Arbeiten sowie beim Betrieb von Haushaltmaschinen und anderen mechanischen Geräten innerhalb und ausserhalb des Hauses ist auf die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie die Nachbarinnen und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Ab 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr sind lärmige Haus- und Gartenarbeiten verboten. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist jeglicher Lärm verboten. Weitere Informationen finden Sie im Reglement für die öffentliche Sicherheit.
Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar / eine bernische Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu. Sofern eine Unterschrift zu beglaubigen ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar / eine Notarin Ihrer Wahl. Für nähere Informationen: siehe www.sta.be.ch
Postkonto 30-1098-4, lautend auf Einwohnergemeinde, Finanzverwaltung, 3052 Zollikofen
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bringen Sie den Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis mit und geben Sie uns die neue Adresse und das Datum des Umzugs bekannt. Den Niderlassungs- oder Aufenthaltsausweis passen wir kostenlos an. Ausländische Staatsangehörige bringen ihren Pass sowie den Mietvertrag mit. Wir melden die Adressänderung beim Migrationsdienst des Kantons Bern. Diese Behörde stellt einen neuen Ausländerausweis aus. Dieser Dienst ist gebührenpflichtig.
Siehe Kapitel Verwaltung/Online-Schalter: Handlungsfähigkeitszeugnis
Siehe Kapitel Verwaltung/Online-Schalter: Pass/Identitätskarte bestellen
Siehe Kapitel Verwaltung/Online-Schalter: Wohnsitzbestätigung
Sie benötigen einen Heimatausweis, wenn Sie einen zweiten Wohnsitz in der Schweiz begründen. Bei der betreffenden Gemeinde melden Sie sich zum Wochenaufenthallt an. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis aus. Die Kosten betregen Fr. 20.00, der Heimatausweis ist ein Jahr gültig. Siehe auch Onlineschalter: Heimatausweis für Wochenaufenthalter
Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie (Energiekollektoren, Photovoltaikanlagen, etc.) sind baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinien entsprechen.
Ausser in Ortsschutzgebieten und an Baudenkmälern sowie in deren Umgebung bedürfen bis zu zwei höchstens 0.8 m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche keiner Baubewilligung (Art. 6 Abs. 1 g des Dekrets über das Baubewilligungsverfahren BewD). Best DFF werden an die bewilligungsfreie Anzahl angerechnet. Eine Baubewilligung ist aber immer erforderlich, wenn in den Räumen hinter den Dachflächenfenstern Nutzungsänderungen vorgesehen sind (z.B. Estrich zu Wohnraum.)
Es werden Gebühren für Anschlüsse Wasser und Abwasser erhoben.
Vorerst gilt es festzulegen, ob es sich um ein ordentliches Baugesuch handelt, welches in zwei aufeinander folgenden Nummern des Amtsanzeigers bekannt gegeben werden muss, oder um ein Kleines Baugesuch, bei welchem das Vorlegen der schriftlichen Kenntnisnahme der betroffenen Nachbarn genügt. Zuständig für die Erteilung der ordentlichen Baubewilligung und der kleinen Baubewilligung ist die Bauverwaltung. Für die Prüfung, die Bekanntmachung/Auflage (30 Tage), das Einholen von Amts- und Fachberichten bis zur Erteilung der Baubewilligung ist mit einer Dauer von 3 Monaten zu rechnen. Bei Einsprachen verlängert sich diese Zeit in der Regel um ca. 1 Monat. Bei kleinen Baubewilligungen ist mit einer Dauer von 3-6 Wochen bis zur Erteilung der Baubewilligung zu rechnen, sofern die Zustimmung der Nachbarn durch die Bauherrschaft beigebracht wird.
Ausser in Ortsschutzgebieten und an Baudenkmälern bedürfen Parabolantennen bis 0.8 Quadratmeter an Fassaden in deren Farbe keiner Baubewilligung.
Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde Zollikofen einzureichen. Baugesuchsformulare finden Sie im Online Schalter .
Ja, auf Gesuch hin, solange das Kind im schulpflichtigen Alter ist. Das Gesuch um Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe finden Sie im Online-Schalter.
Die Feuerwehrdienstpflicht dauert vom 22. bis 52. Altersjahr und wird entweder mit aktiver Dienstleistung oder mit Bezahlung der Ersatzabgabe geleistet. Weitere Informationen finden Sie unter Verwaltung/Aufgabenbereiche/Feuerwehr
Nein, der früheste Eintritt ist mit 19 Jahren möglich. Bis 18 Jahre kann in der Jugendfeuerwehr Dienst geleistet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Verwaltung/Dienstleistungen/Jugendfeuerwehr
Ja, die Pflicht gilt für Männer und Frauen. Weitere Inforamtionen finden Sie unter Verwaltung/Aufgabenbereiche/Feuerwehr
Feuerwehrangehörige leisten diesen Dienst, jedoch gegen Gebühr.
Siehe Kapitel Verwaltung: Erbschaftswesen
Ja, es gibt ein entsprechendes Formular dafür oder der Wunsch kann auch selber formuliert werden. Der Bestattungswunsch ist beim Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung zu hinterlegen. Das Formular finden Sie im Online-Schalter.
Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung besteht,
Nein, aber die Hinterbliebenen können mit der Gemeinde einen Grabunterhaltsvertag abschliessen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt der Gemeinde Zollikofen.
Reihengräber und Nischen 20 Jahre, Familiengräber 40 Jahre. Weitere Informationen finden Sie unter Verwaltung/Dienstleistungen/Beratung Bestattung Friedhof
Siehe Kapitel Verwaltung: Musikschule
Siehe Kapitel Kommunikation: GA Tageskarten
Das Anmeldeverfahren für Arbeitslose und Stellensuchende findet direkt bei einem der Regionalen Arbeitsvermittlungzentren (RAV) statt. Einwohnerinnen und Einwohner von Zollikofen finden den nächstgelegenen Standort an folgender Adresse: RAV Zollikofen, Industriestrasse 35, 3052 Zollikofen. 031 636 08 00, rav.zollikofen@vol.be.ch Weitere Informationen finden Sie unter http://www.treffpunkt-arbeit.ch/.
Siehe Kapitel Politik: Sitzungen
Seit 2013 ist Daniel Bichsel, SVP, Gemeindepräsident. Weitere Informationen: Gemeindepräsidium / Behördenmitglieder
Beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern: www.pom.be.ch
Alle Hunde müssen mit einem nummerierten Mircrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Die Verantwortung für die Kennzeichnung und Registrierung liegt bei den Hundehalterinnen und -haltern. Nähere Information über die Kennzeichnung und Registrierung erhalten sie über:
Ja, der Kindergarten ist obligatorisch. Mit der erfolgten Revision des Volkschulgesetzes (VSG) wird der zweijährige Kindergarten formal Teil der elfjährigen Volksschule, bleibt aber als eigenständige Stufe mit einer besonderen entwicklungsspezifischen Pädagogik bestehen. Weitere Informationen finden Sie unter Verwaltung/Aufgabenbereiche/Kindergarten und Volksschule
Siehe Kapitel Verwaltung: Kindergarten und Volksschule
Siehe Kapitel Verwaltung: Bildungsangebote / Schulen
Die Antworten finden sich auf den Webseiten der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS): https://www.skos.ch/
Siehe Kapitel Verwaltung: Sozialdienste
Krähen: den Kehrichtsack in einen Gartenkorb stellen. Fuchs: den Kehrichtsack in einem grauen Container 140 lt oder 240 lt, beschriften mit "brennbarer Kehricht" bereitstellen. Unter www.schwendimann.ch finden Sie Angebote und Preisliste. Die Firma Schwendimann AG liefert beschriftete Container direkt nach Hause.
Siehe Kapitel Verwaltung: Öffnungszeiten
Die Gemeinde Zollikofen hat kein eigenes Zivilstandsamt. Wir gehören dem Zivilstandskreis Bern-Mittelland an: Zivilstandskreis Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18A, 3008 Bern (Tel 031 635 42 00, Fax 031 635 42 01) |