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Politische Rechte


In Kaum einem Land gibt es derart viele Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. In Zollikofen sind die Volksrechte speziell gut ausgebaut.
Gut- und Schlechtzeichen
Neben der Initiative (Gemeindeverfassung, Art. 35 ff), dem Referendum (Art. 34) und der Petition (Art. 43), kennt die Gemeinde Zollikofen auch die Volksmotion und das Volkspostulat (Art. 41, ) - ähnlich der Jugendmotion und dem Jugendpostulat - sowie den Volksvorschlag (Art. 42).
Die betreffenden Artikel in der Gemeindeverfassung geben Auskunft darüber, was die Voraussetzungen sind, damit diese Rechte von Bürgerinnen und Bürgern wirksam angewendet werden können. Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger vor dem Start einer Initiative mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen (Art. 36).
Arbeitshilfen und Musterbogen für Gemeindeinitiativen und -referenden inklusive Erläuterungen sind auf der Homepage der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) erhältlich.


Hängige Initiativen

  • keine

Hängige Referenden (Geschäfte mit laufender Referendumsfrist)

  • keine

Die Geschäfte mit laufender Referendumsfrist sind unter Politik/GGR (Geschäfte) dokumentiert.


Übersicht über abgeschlossene Volksbegehren