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Urnenstandort Aula Sekundarschule / Schulhaus Steinibach
Urnen Öffnungszeiten Sonntag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Bedingungen / Voraussetzungen Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.

Stimmausweis verloren?
Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis am Donnerstag, 17.00 Uhr vor dem Abstimmungswochenende bei der Einwohnerkontrolle verlangt werden. Die Kopie des Stimmausweises muss persönlich und unter Vorweisung der Niederlassungsbewilligung oder eines Personalausweises (Identitätskarte oder Pass) abgeholt werden.
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Brieflich abstimmen Was zu beachten ist
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimmkuvert für Stimm- und Wahlzettel" und kleben Sie dieses zu.
  4. Legen Sie den unterzeichneten Stimmausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmausschusses erscheint.
  5. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während der Bürostunden in der Gemeindeverwaltung abgeben.

Die briefliche Abstimmung hat rechtzeitig zu erfolgen. Das Postfach wird letztmals freitags um 18.00 Uhr und der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung um 17.00 Uhr vor dem Abstimmungs- und Wahlsonntag geleert. Nach diesem Zeitpunkt ankommende Kuverts können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird,
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert verspätet eintrifft,
  • das Stimmkuvert mit Zeichen versehen ist.

Übersicht über politische Links

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Politische Rechte im Bund
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Kanton
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Kantonale Volksabstimmungen und Wahlen*
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Kontakt Roland Gatschet



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