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Aufstockung und Umbau Betagtenheim; Abrechnung ProjektierungZusammenfassungAm 18. Juni 2007 hat der Gemeinderat für die erstellte Machbarkeitsstudie, welche vom Betagtenheim in Auftrag gegeben wurde, einen Kredit von Fr. 75'000.00 bewilligt. Anhand dieser Studie hat der Grosse Gemeinderat am 22. August 2007 für die Umsetzung der neuen Heimverordnung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) einen Kredit für die Projektierung von Fr. 450'000.00 gesprochen. Die Projektierungsarbeiten erfolgten von September 2007 bis Juni 2009. Die Projektierungskosten können grundsätzlich über den kantonalen Lastenausgleich Sozialhilfe abgerechnet werden. Diese Regelung bleibt unverändert, auch wenn das Betagtenheim nicht saniert werden sollte. Der für den Lastenausgleich anrechenbare Betrag wird jedoch erst aufgrund einer detaillierten Schlussabrechnung festgelegt. Somit verbleiben der Gemeinde einzig allfällig nicht anrechenbare Kosten zu ihren Lasten. Der Gemeinderat stellt dem Grossen Gemeinderat den Antrag, von der Abrechnung über den Verpflichtungskredit im Betrag von Fr. 553'283.35 Kenntnis zu nehmen. Dokument Abrechnung_Projektierung_Betagtenheim.pdf (pdf, 41.3 kB) Datum der Neuigkeit 17. Juni 2010
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