Die Beschlüsse der GGR-Sitzung (pdf) vom 27. März 2019 werden hiermit veröffentlicht.
Fakultatives Referendum
Gestützt auf Art. 55, Buchstabe a der Gemeindeverfassung unterliegt der unter Ziffer 2 aufgeführte Beschluss (Mehrwertabgabereglement) dem fakultativen Referendum. Gemäss Art. 34 der Gemeindeverfassung sind solche Beschlüsse der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten, wenn dies von mindestens 300 Stimmberechtigten schriftlich verlangt wird.
Das Begehren muss innerhalb von 40 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses im Anzeiger Region Bern bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Der Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Grossen Gemeinderat sowie der Beschluss des Grossen Gemeinderates zu diesem Geschäft liegen während der Referendumsfrist, das heisst bis und mit 14. Mai 2019 bei der Gemeindeschreiberei, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, öffentlich auf (Büro 2 08, 2. Stock).
Bei Fragen oder Unklarheiten zum fakultativen Referendum (Unterschriftenbogen) wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberei oder benutzen Sie folgenden Link: http://www.zollikofen.ch/de/politik/politischrecht/