Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2019 den oben genannten Erlass (SSGZ 916.4) aufgehoben. Er tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. April 2019 ausser Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht. Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen sowie auf dieser Website heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.