Für Privatpersonen ist der Betrieb von Rasenmähern, Häckslern und anderen lärmintensiven Gartengeräten von Montag bis Samstag, von 07.00 bis 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 20.00 Uhr gestattet. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der Betrieb generell verboten.
Wir bitten die Bevölkerung auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen eine schöne Sommerzeit.