Die Steuererklärungen wurden von der Kantonalen Steuerverwaltung verschickt. Wir bitten die Steuerpflichtigen, allfällige Korrekturen der vorgedruckten Personalien direkt auf der Steuererklärung (Formular 1 und 2) zu vermerken. Die Formulare 1 bis 5 sind in jedem Fall auszufüllen und einzureichen. Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen. Der/Die Steuerpflichtige hat das Formular 1 vor dem Kästchen "Hinweis" zu unterschreiben.
Die Frage nach der allfälligen telefonischen Rückfrage ist nur auszufüllen, wenn eine andere Person oder eine Firma die Steuererklärung ausgefüllt hat. Es ist dabei die Person oder die Firma mit der Telefonnummer zu erwähnen. Anschliessend muss der/die Steuerpflichtige die Angaben mit seiner Unterschrift bestätigen.
Für die Steuererklärung gelten folgende Fristen:
- 15. März 2018 Unselbständig Erwerbende, Steuererklärungen von Erbengemeinschaften oder Miteigentümerschaften
- 15. Mai 2018 Selbständig Erwerbende, unselbständig Erwerbende mit einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft oder Miteigentümerschaft
- Für alle Steuererklärungen gilt eine stillschweigende gewährte Fristverlängerung bis 31.05.2018. Für diese Frist muss kein Gesuch gestellt werden.
- Schriftliche Gesuche (auch E-Mail) um längere Fristverlängerungen als der 31.05.2018 werden kostenpflichtig (Fr. 20.00) bis maximal 15. November 2018 gewährt. Diese Gebühr wird mit der Schlussabrechnung fakturiert. Es wird die Möglichkeit angeboten, die Fristverlängerungen online auf der Internetseite (www.taxme.ch) einzureichen. Für Fristen bis 15. September 2018 werden keine Gebühren erhoben. Ab dem 16. September 2018 wird eine Gebühr (Fr. 10.00) erhoben. Es ist eine Verlängerung bis maximal 15. November 2018 möglich.
- Für allfällige Mahnungen wird eine Gebühr (Fr. 60.00) mit der Schlussabrechnung fakturiert.