Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2017 die Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement (SSGZ 752.312) sowie die Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement (SSGZ 821.112) geändert. Grund für die Anpassungen ist die Senkung der Grund- und Verbrauchsgebühren. Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2018 in Kraft.
Die geänderten Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen sowie auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.