Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2017 die Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement (SSGZ 556.11) geändert. Die Änderung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2018 in Kraft.
Mit der Anpassung werden die Bestimmungen zur unentgeltlichen Bestattung neu geregelt.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht. Die geänderte Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen sowie auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Der Grosse Gemeinderat hat mit Beschluss vom 30. August 2017 das Bestattungs- und Friedhofreglement geändert und damit die entsprechende Grundlage geschaffen. Innert Monatsfrist sind keine Beschwerden eingegangen. Die Änderung des Reglements tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.