Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. Juli 2017 die Verordnung zum Gebührenreglement (SSGZ 154.11) vom 11. November 2013 geändert. Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 11. Juli 2017 in Kraft.
Die Anpassungen betreffen das Erbschaftswesen, die Feuerungskontrolle, das Steuerwesen, die Benützung der gemeindeeigenen Anlagen und Räume sowie die Baupolizei.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht. Die geänderte Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Zollikofen eingesehen und bezogen sowie im Internet unter
www.zollikofen.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.