Die Steuererklärungen wurden von der Kantonalen Steuerverwaltung verschickt. Wird die Steuererklärung in Papierform eingereicht, sind die Formulare 1 (vor dem Kästchen «Hinweis») und 3 zu unterzeichnen. Allfällige Korrekturen der vorgedruckten Personalien sind direkt auf der Steuererklärung (Formular 1 und 2) zu vermerken. Die Formulare 1 bis 5 sind in jedem Fall auszufüllen und einzureichen.
In BE-Login können Sie Ihre Steuererklärung neu papierlos elektronisch freigeben und einreichen. Zudem stehen Ihnen nach der persönlichen Registrierung zusätzliche Online-Dienste zur Verfügung. Sie haben unter anderem Einsicht in Ihr persönliches Steuerdossier. Weitere Informationen zu den elektronischen Tax-Me-Diensten finden Sie auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung.
Für die Steuererklärung gelten folgende Einreichefristen:
- 15. März 2019 für unselbständig Erwerbende, Steuererklärungen von Erbengemeinschaften oder Miteigentümerschaften.
- 15. Mai 2019 für selbständig Erwerbende, Landwirte, unselbständig Erwerbende mit einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft oder Miteigentümerschaft.
Fristverlängerungen:
Für alle Steuererklärungen gilt eine gewährte Fristverlängerung bis 31.05.2019. Für diese Frist muss kein Gesuch gestellt werden.
Telefonische oder schriftliche Gesuche (auch E-Mail), um längere Fristverlängerungen als der 31.05.2019 zu beantragen, werden mit Fr. 20.00 fakturiert.
Fristverlängerungen können Sie auch online einreichen. Für Fristverlängerungen bis 15. September 2019 werden keine Gebühren verrechnet. Ab dem 16. September 2019 wird eine Gebühr von Fr. 10.00 erhoben. Eine Fristverlängerung ist bis maximal 15. November 2019 möglich. Für allfällige Mahnungen wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verrechnet.