Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2018 die neue Verordnung über besondere Formen des Unterrichts und den freiwilligen Schulsport genehmigt. Grund für die neue Verordnung ist die Regelung der Elternbeiträge bei obligatorischen Anlässen wie Schulreisen, Landschulwochen und Wintersportlagern. Dabei wurde die Empfehlung der Erziehungsdirektion des Kantons Bern vom März 2018 berücksichtigt, wonach Elternbeiträge zwischen Fr. 15.00 und maximal Fr. 25.00 pro Tag und Kind erhoben werden können. Im Bereich des freiwilligen Schulsports regelt die Verordnung die Kursgebühren sowie die Entschädigungen für die Leitungspersonen. Die neue Verordnung tritt per 1. November 2018 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.