Stimmberechtigung Das Stimmrecht in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten steht allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Stimmregister Alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten werden von Amtes wegen in das Stimmregister eingetragen. Das Stimmregister ist verbindlich und massgebend für die Berechtigung zur Stimmabgabe. Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigungen ihres Eintrages bis am
Dienstag, 20. März 2018, 18.30 Uhr bei der Einwohnerkontrolle zu verlangen.
Stimmmaterial Das Stimmmaterial ist den Stimmberechtigten per Post zugestellt worden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich bis spätestens
Freitag, 23. März 2018, 16.00 Uhr, unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Stimmabgabe Die Stimmberechtigten können ihre Stimme persönlich oder brieflich abgeben. Wahlzettel, die nicht handschriftlich ausgefüllt werden, sind ungültig. Die Ausweiskarte ist zu unterzeichnen.
Briefliche Stimmabgabe Über das Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe orientiert Sie die Anleitung auf dem Antwortcouvert. Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie spätestens bis am Samstag vor dem Wahltag bei der Gemeinde eintreffen oder Sie legen das Antwortcouvert bis spätestens Sonntag, 25. März 2018, 10.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Urnenöffnungszeiten und -standorte Sonntag, 25. März 2018, 10.00 - 12.00 Uhr
- Aula Sekundarstufe I, Schulhausstrasse 30
- Schulhaus Steinibach, Aarestrasse 45
Rechtsmittel - Beschwerde in Wahlangelegenheiten ist innert 10 Tagen zu erheben (Art. 67a VRPG).
- Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, für alle übrigen Beschlüsse und Verfügungen mit ihrer Eröffnung oder Veröffentlichung (Art. 41 VRPG).
- Beschwerden sind an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten.
Weitere Informationen:
http://www.zollikofen.ch/de/politik/abstimmungsresultate/welcome.php?action=showobject&object_id=2589293 Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Roland Dolder, 031 910 91 69.