Das Haus an der Bernstrasse 3 hat eine lange politische Vergangenheit: Die Einwohnergemeinde Zollikofen hat die Liegenschaft im Jahr 1985 von der Burgergemeinde Bern gekauft. Aus den Akten geht hervor, dass dies aus Gründen der Landreserve erfolgte. Das Gebäude ist nicht Bestandteil des Bauinventars der Gemeinde und steht heute in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN). Deshalb stand ein Verkauf oder eine Umnutzung von vornherein ausser Frage.
Bereits im Jahr 2011 wurde im Grossen Gemeinderat über den Fortbestand dieser Liegenschaft debattiert. Ein Abbruch mit einem Kredit von 40'000 Franken wurde abgelehnt. Der Kredit wurde für die notwendigen Instandhaltungsarbeiten im Betrage von 22'900 Franken verwendet. Es wurde davon ausgegangen, dass das Gebäude durch diese Massnahmen für die nächsten rund 15 Jahre bewohnbar sein würde.
Seit Anfang 2017 stehen jedoch bereits wieder umfangreiche, bewohnbarkeitsrelevante Instandsetzungsarbeiten an. Der irreparable Defekt eines Ölofens und des Kamins zwangen zur provisorischen, elektrischen Beheizung der Wohnung im Erdgeschoss. Die elektrischen Anlagen in diesem Gebäude entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsvorschriften. Zudem entsprechen verschiedene Absturzsicherungen nicht den Vorgaben. Dies führt insgesamt zu Baukosten von 87‘800 Franken. Aufgrund der Werkeigentümerhaftung sind diese Massnahmen zwingend vorzunehmen. Bei einem Schadenfall wäre die Gemeinde als Eigentümerin ansonsten haftbar.
Infolge der hohen Baukosten hat sich der Gemeinderat am 12. Juni 2017 für den Rückbau des Gebäudes entschieden. Er hat dazu einen Nachkredit in der Höhe von 90‘000 Franken gesprochen. Der Beschluss des Gemeinderats für den Rückbau ist in Rechtskraft erwachsen. Ausserdem liegt die Baubewilligung für die Abbrucharbeiten vor.
Am 30. August 2017 wurden im Grossen Gemeinderat zwei Motionen und eine Volksmotion gegen den Abbruch des Hauses an der Bernstrasse 3 vom Parlament abgelehnt. Daraufhin rügten zwei politische Parteien in getrennt eingereichten Beschwerden die Verletzung von finanzrechtlichen Zu-ständigkeitsvorschriften. Die beiden Beschwerdeführer machten geltend, der Grosse Gemeinderat (GGR) von Zollikofen hätte über das Geschäft beschliessen müssen.
Nachdem er zwei Beschwerden geprüft hatte, teilte der Regierungsstatthalter Ende Oktober 2017 mit, der Beschluss des Gemeinderates von Zollikofen über den Abbruch des Bauernhauses sei rechtens.
Die Liegenschaft an der Bernstrasse 3 wurde bis Ende Oktober bewohnt.
Vertreter von Gemeinderat und Verwaltung trafen sich am Mittwoch mit dem Besetzerkollektiv Barbaletta & Co. zu einer Aussprache und eröffneten ihnen die Frist zum Verlassen des Gebäudes. Sie läuft am Montag, 4. Dezember 2017 ab. Das Haus wird im Dezember zurückgebaut, die freiwerdende Fläche wird begrünt.