Im Budget 2018 ist der Aufwertungsgewinn aus dem Verkauf des Betagtenheims von 13,78 Mio. Franken enthalten. Der einmalige ertragswirksame Erlös aus diesem Verkauf wird für die Umstellung auf die periodengerechte Abgrenzung für die Lastenanteile Sozialhilfe, Sozialversicherungen und Familienzulagen für Nichterwerbstätige im Umfang von 7,67 Mio. Franken eingesetzt. Der verbleibende Überschuss wird aufgrund der systembedingten zusätzlichen Abschreibungen von 1,9 Mio. Franken reduziert und vermindert sich durch das betriebliche Defizit in der Erfolgsrechnung auf den Ertragsüberschuss von 2,7 Mio. Franken. Ohne Berücksichtigung dieser Sondereffekte würde die Erfolgsrechnung ein strukturelles Defizit bzw. einen Aufwandüberschuss von 1,48 Mio. Franken ausweisen.
Die Steuererträge sind mit einem Nettoertrag von 24,01 Mio. Franken budgetiert. Gegenüber dem Vorjahr sind Mindererträge von 0,43 Mio. Franken zu vermelden. Bei den Einkommenssteuern natürlicher Personen und bei den Steuererträgen juristischer Personen wird aufgrund der Prognosewerte von tieferen Erträgen ausgegangen. Die Ertragsabnahme ist auf die stagnierende Anzahl an steuerpflichtigen Personen und auf das sich verhaltend entwickelnde Steuersubstrat zurückzuführen.
Das Investitionsbudget sieht für den allgemeinen Haushalt im kommenden Jahr Ausgaben in der Höhe von 3,7 Mio. Franken (Vorjahr: 3,39 Mio. Franken) vor. Bei den spezialfinanzierten Bereichen (Feuerwehr, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung) sind weitere Nettoinvestitionen von 1,3 Mio. Franken geplant.
Aufgrund der Rechnungsreserven der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung können die Grund- und Verbrauchsgebühren per 1. Januar 2018 um je rund 10 % gesenkt werden. Mit dieser Gebührensenkung bleibt das Finanzhaushaltgleichgewicht dieser Aufgabenbereiche erhalten.
Der ausgewiesene Ertragsüberschuss wird dem vorhandenen Bilanzüberschuss zugeführt und hilft die Finanzlage zu stärken. Mit dem Bilanzüberschuss können künftige Aufwandüberschüsse gedeckt werden.
Mit dem Budget 2018 werden gleichzeitig die Finanzplandaten 2018 bis 2022 veröffentlicht. Wie in den Vorjahren weisen die Finanzplanergebnisse ab dem Planjahr 2019 Aufwandüberschüsse von durchschnittlich 0,97 Mio. Franken aus. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass künftig mit einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung gerechnet werden kann. Die geplanten Aufwandüberschüsse lassen sich nur vertreten, weil sie mit dem vorhandenen Bilanzüberschuss finanztechnisch gedeckt sind. Der Finanzhaushalt stösst in naher Zukunft ohne Mehrerträge an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Dies wird insbesondere bei der ausgewiesenen ungenügenden Selbstfinanzierung in den Planjahren ersichtlich, was zu einer Neuverschuldung führt.
Der Grosse Gemeinderat behandelt das Budget an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017. Nimmt er die Vorlage an, findet die entsprechende Volksabstimmung am 26. November 2017 statt.