Gestützt auf die reglementarischen Bestimmungen (Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Zollikofen) ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gehalten und älter als sechs Monate sind.
Die Taxe beträgt Fr. 100.00 pro Tier (vgl. Art. 1 der Verordnung über die Hundetaxe). Im August 2016 wird allen registrierten Hundehalter/innen die Hundetaxe für das Jahr 2016 in Rechnung gestellt.
Hundebesitzer/innen, die einen neuen Hund halten oder die seit August 2015 in die Gemeinde Zollikofen gezogen sind, bitten wir, den Hund beim Empfang der Gemeinde Zollikofen oder
über den Onlineschalter dieser Webseite anzumelden. Ebenfalls anzumelden sind Hunde, die am 1. August noch nicht sechs Monate alt sind und erst im nächsten Jahr taxpflichtig werden. Falls der Hund verstorben ist, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
FINANZVERWALTUNG ZOLLIKOFEN