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Reklamen

Wer eine Reklame anbringen möchte, muss vorher ein Baugesuch einreichen und zuerst die Baubewilligung abwarten. Gibt es Änderungen an einer bereits bewilligten Reklame, beispielsweise von der Grösse oder vom Standort her, werden diese im Einzelfall geprüft. Allenfalls bedarf eine Änderung einer neuen oder zusätzlichen Baubewilligung.

Der kantonale Gesetzgeber hat bestimmte Eigenreklamen als baubewilligungsfrei festgelegt. Fremdreklamen sind immer baubewilligungspflichtig. In Einzelfällen erfordern jedoch auch eigentlich baubewilligungsfreie Reklamen eine Baubewilligung.

Wichtig: Beleuchtete Reklamen müssen ab 22:00 bis 06:00 Uhr gedimmt, in bestimmten Situationen sogar ausgeschaltet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der BSIG-Weisung Reklamen

Kontakt

Bauverwaltung
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 11
info@zollikofen.ch
Grunder Beatrix
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 23
beatrix.grunder@zollikofen.ch

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